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   OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12   

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https://dejure.org/2012,28428
OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12 (https://dejure.org/2012,28428)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01.08.2012 - 5 W 18/12 (https://dejure.org/2012,28428)
OLG Bremen, Entscheidung vom 01. August 2012 - 5 W 18/12 (https://dejure.org/2012,28428)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Notare Bayern PDF, S. 59 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2274, 2270, 2271
    Wirksamwerden früher getroffener letztwilliger Verfügungen beider Ehegatten bei Ausschlagung der Erbschaft durch den Überlebenden

  • Oberlandesgericht Bremen PDF

    BGB §§ 2274, 2270, 2271 BGB.
    Erbrecht

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2270, 2271, 2274
    Ausschlagung der Erbschaft durch überlebenden Ehegatten; Wegfall der Bindungswirkung bei gemeinschaftlichem Testament; Widerruf durch einen in Prozessvergleich enthaltenen Erbvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formwirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich bei Abwesenheit des Ehegatten

  • erbrechtsiegen.de

    Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2274; BGB § 2270; BGB § 2271
    Wirksamkeit der Aufhebung eines gemeinschaftlichen Testaments in einem gerichtlichen Vergleich bei Abwesenheit der Ehegatten; Rechtsfolgen der Ausschlagung der Erbschaft aus einem gemeinschaftlichen Testament hinsichtlich früher getroffener letztwilliger Verfügungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Ehegattentestament - Ausschlagung der Erbschaft nach Tod des Ehepartners

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erschaftsausschlagung bei gemeinschaftlichem Testament beseitigt Bindungswirkung der gemeinsamen Verfügung

Besprechungen u.ä.

  • Notare Bayern PDF, S. 59 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    BGB §§ 2274, 2270, 2271
    Wirksamwerden früher getroffener letztwilliger Verfügungen beider Ehegatten bei Ausschlagung der Erbschaft durch den Überlebenden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2013, 661
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.01.2011 - IV ZR 230/09

    Gemeinschaftliches Testament: Ausschlagungsfrist für ein Vermächtnis an den

    Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
    Vielmehr war es erforderlich, dass der Ehemann gemäß § 2271 Abs. 2 BGB von seiner wieder gewonnenen Testierfreiheit Gebrauch machte durch eine von der bisherigen wechselbezüglichen Verfügung abweichende neue Verfügung (vgl. BGH NJW 2011, 1353; Palandt- Weidlich, a.a.O., § 2271, Rdn. 17).
  • OLG Düsseldorf, 24.10.2006 - 3 Wx 185/06

    Wirksamkeit eines vor Gericht abgeschlossenen Erbvertrages

    Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
    Diese ist vielmehr wegen § 2274 BGB unverzichtbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2007, 1290; BayObLG NJW 1965, 1276; Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2276, Rdn. 1; Palandt- Ellenberger, a.a.O., § 127a, Rdn. 3).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 25/54

    Vergleich vor dem Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
    Soweit die Auffassung vertreten wird, ein Prozessvergleich ersetze "jede für das Rechtsgeschäft vorgesehene Beurkundungsform, einschließlich der gleichzeitig und in Anwesenheit beider Teile vor der Urkundsbehörde abzugebenden Erklärungen" (BGHZ 14, 381; OLG Köln, OLGZ 70, 114), bedeutet dies lediglich, dass die notarielle Beurkundungsform durch den Vergleich ersetzt werden kann, nicht jedoch, dass die persönliche Anwesenheit der Beteiligten beim Abschluss eines Erbvertrages entbehrlich wäre.
  • BayObLG, 18.03.1965 - BReg. 1b Z 4/65

    Beschwerde gegen die Erteilung eines Erbscheins; Erklärung eines Erbverzichts in

    Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
    Diese ist vielmehr wegen § 2274 BGB unverzichtbar (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2007, 1290; BayObLG NJW 1965, 1276; Palandt-Weidlich, BGB, 71. Aufl., § 2276, Rdn. 1; Palandt- Ellenberger, a.a.O., § 127a, Rdn. 3).
  • RG, 11.11.1935 - IV 160/35

    Zur Auslegung des § 2271 Abs. 1 BGB.

    Auszug aus OLG Bremen, 01.08.2012 - 5 W 18/12
    Damit verlor allerdings nicht nur auch die wechselseitige bindende testamentarische Verfügung der Erblasserin ihre Wirksamkeit gemäß § 2270 Abs. 1 BGB, sondern auch der Wirksamkeit der seitens der Erblasserin zunächst unwirksam getroffenen letztwilligen Verfügungen stand kein Hindernis mehr entgegen (so bereits ausdrücklich das Reichsgericht, RGZ 65, 271 und RGZ 149, 200; Staudinger- Kanzleiter, BGB, 1998, § 2270, Rdn. 34; ferner Keim, ZEV 1999, S. 413, 415).
  • OLG Frankfurt, 20.03.2014 - 20 W 520/11

    Fortgeltung gemeinschaftlichen Testaments mit wechselbezüglichen Verfügungen nach

    1b Z 4/65">NJW 1965, 1276, zitiert nach Beck-online; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.10.2006, Az. 3 Wx 185/06, Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12 jeweils zitiert nach juris; Musielak in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 2274, Rn. 8; Weidlich in Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, § 2276, Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 08.10.2021 - 20 W 24/21

    Wechselbezügliche Erbeinsetzung der Erblasserin durch Ehemann in

    Diese Verfügung der Erblasserin im Einzeltestament hatte nämlich entgegen der Ansicht des Verfahrensbevollmächtigten zu 2 zum einen nicht deren formelle Nichtigkeit zur Folge (vgl. etwa Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2004, Az. IV ZR 135/03, Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 26.02.2018, Az. 6 W 4/18, Oberlandesgericht München, Beschluss vom 24.07.2017, Az. 31 Wx335/16, Hanseatisches Oberlandesgericht Bremen, Beschluss vom 01.08.2012, Az. 5 W 18/12, Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 13.07.1989, Az. 3 W 74/89, jeweils zitiert nach juris).
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